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Altholzentsorgung
Altholzentsorgung ist die fachgerechte Sammlung, Behandlung und Verwertung oder Beseitigung von Altholz gemäß der Altholzverordnung (AltholzV). Sie umfasst die Rücknahme, Sortierung und Verwertung von Holzabfällen aus Rückbau, Abriss, Gartenbau und Schreinerei, wobei Schadstoffe wie Lacke, Beschichtungen und Konservierungsmittel vor einer Wiederverwendung entfernt werden müssen.
Definition und rechtlicher Rahmen
Altholz ist nach der deutschen Altholzverordnung ein Abfallstoff, der aus Holzmöbeln, Bauholz, Verpackungen, Paletten oder Gartenbauabfällen stammt. Die Verordnung teilt Altholz in vier Kategorien ein: A1 (unbehandelt), A2 (oberflächenbehandelt), A3 (mit Holzschutzmitteln behandelt) und A4 (kontaminiert mit Stoffen wie Pestiziden oder Teer). Jede Kategorie erfordert eine unterschiedliche Behandlung und Entsorgung. In Schalksmühle und der Region Märkischer Kreis muss Altholz über zertifizierte Entorgungsbetriebe oder autorisierte Sammler entsorgt werden.
Praktische Anwendung im Garten- und Landschaftsbau
Im GaLaBau entstehen Altholzabfälle bei Abbruch- und Rückbauarbeiten von Hochbeeten, Gartenzäunen, Pergolas, Holzterrassen und Holzschutzbauten. Unbehandeltes Holz von Gartenprojekten kann direkt der Wiederverwendung zugeführt werden, während lackiertes oder imprägniertes Material eine Behandlung benötigt. Gartenbaubetriebe in Südwestfalen und Nordrhein-Westfalen sind verpflichtet, Altholz nicht einfach zu verbrennen oder zu deponieren, sondern es einer Verwertungskette zuzuführen. Hochwertige Betriebe wie OCHSENFARTH Gärtner von Eden arbeiten mit lizenzierten Entsorgungspartnern zusammen.
Verwertungswege und Kategorisierung
Altholz A1 (naturbelassenes Holz) kann häufig recycelt oder energetisch verwertet werden. A2-Holz (oberflächenbehandelt) wird meistens energetisch genutzt. A3-Holz (mit Holzschutzmitteln) und vor allem A4-Holz (kontaminiert) darf nicht zur Spanplattenherstellung verwendet werden und wird überwiegend in Biomassekraftwerken verbrannt – eine ressourcenschonende Alternative zur klassischen Deponierung. Die korrekte Sortierung und Dokumentation sind Voraussetzung für eine legale Altholzentsorgung.
Häufige Verwechslungen
Ein weit verbreiteter Fehler ist die Annahme, dass „gebrauchtes Holz" automatisch Altholz im regulatorischen Sinne ist. Erst wenn Holz als Abfall anfällt, unterliegt es der Altholzverordnung. Ein zweiter Fallstrick: Kleinmengen privater Gartenabfälle werden oft fälschlicherweise mit Altholz aus Abriss- oder Sanierungsmaßnahmen gleichgesetzt – diese benötigen unterschiedliche Behandlungsverfahren. In Hagen und Lüdenscheid sollten Privatpersonen Gartenholz über lokale Wertstoffhöfe entsorgen, nicht über lizenzierte Altholzsammelstellen.
Qualitätsstandards für Fachbetriebe
Professionelle Garten- und Landschaftsbaubetriebe in der Region Märkischer Kreis und Sauerland dokumentieren anfallende Altholzmengen und Kategorien schriftlich. Eine Nachweispflicht besteht für Mengen ab 100 Kilogramm. Zertifizierte Betriebe wie Mitglieder des GaLaBau-Fachverbandes NRW befolgen diese Standards systematisch und können Recycling- oder Verwertungsnachweise erbringen – ein wichtiges Qualitätsmerkmal für nachhaltige Gartenplanung und Projektabwicklung.