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Gehölzschnitt
Der Gehölzschnitt umfasst das fachgerechte Schneiden von Sträuchern und Bäumen, um deren Gesundheit und Wuchsform zu erhalten. Sträucher benötigen regelmäßige Rückschnitte, damit sie junges Holz bilden und reich blühen. Ein verjüngender Schnitt fördert das Wachstum neuer Triebe und sorgt für eine dichtere, blütenreiche Krone.
Ziele und Vorteile des Gehölzschnitts
Ein sachgemäßer Gehölzschnitt hat mehrere Ziele: Er entfernt totes und krankes Holz, fördert die Blütenbildung und Formschönheit und verhindert eine unkontrollierte Ausdehnung. Frühjahrsblüher wie Forsythie oder Zierkirsche werden nach der Blüte geschnitten, damit sie im Sommer neue Blütenknospen anlegen können. Sommerblühende Sträucher können im zeitigen Frühjahr zurückgeschnitten werden, um kräftige neue Triebe zu erzeugen.
Die Wahl des Zeitpunkts hängt von Art und Ziel ab. Ein Schnitt im Winter ist sinnvoll, wenn das Geäst ohne Blätter gut sichtbar ist und die Heilung rasch einsetzt. Im Sommer können moderate Schnitte ausgeführt werden, um die Blühfreude zu erhöhen und die Krone auszulichten. Ein früher Schnitt (im Januar/Februar) kann bei manchen Arten zu reicher Blüte im Sommer führen.
Schnitttechniken
Beim Auslichten wird altes, vergreistes Holz bodennah entfernt, damit junge Triebe nachwachsen. Leittriebe werden möglichst waagerecht geführt, um eine gleichmäßige Krone zu fördern. Vorsicht ist geboten, damit nicht zu viel entfernt wird und der Strauch geschwächt wird. Der Rückschnitt erfolgt schräg über einer nach außen zeigenden Knospe, damit Wasser ablaufen kann und die Pflanze in die gewünschte Richtung wächst.
Beim Erhaltungsschnitt werden jährlich die ältesten Triebe entfernt, um eine kontinuierliche Verjüngung zu erreichen. Hecken werden ein- bis zweimal jährlich mit der Heckenschere in Form gebracht. Formgehölze wie Buchsbaum erfordern feinere Schnittarbeiten. Bei Obstbäumen ermöglicht der Winterschnitt eine bessere Durchlüftung der Krone, fördert die Fruchtbildung und erleichtert die Ernte.
Rechtliche Aspekte und Naturschutz
In Deutschland schützt das Bundesnaturschutzgesetz die Brut- und Nistzeit vieler Vogelarten. Größere Schnitte oder das Entfernen von Hecken und Sträuchern dürfen nur zwischen Oktober und Ende Februar erfolgen. Radikale Eingriffe während der Vegetationsperiode sind untersagt, um brütende Vögel zu schützen. Auch lokale Baumschutzsatzungen können den Umfang der erlaubten Schnittmaßnahmen regeln. Vor allem in urbanen Gebieten ist es wichtig, vor dem Gehölzschnitt die rechtlichen Vorgaben zu beachten und gegebenenfalls eine Genehmigung einzuholen.
Garten Ochsenfarth in Hagen kennt sich mit diesen Regeln aus und führt Schnittmaßnahmen zum richtigen Zeitpunkt aus. Das Unternehmen achtet darauf, dass der Lebensraum von Tieren geschont wird und die Kunden rechtlich auf der sicheren Seite sind.
Fazit
Ein fachgerechter Gehölzschnitt ist essenziell, um Sträucher und Bäume gesund, blühfreudig und verkehrssicher zu halten. Der richtige Zeitpunkt und die passende Schnitttechnik variieren je nach Gehölzart und Ziel. Gesetzliche Bestimmungen schützen brütende Vögel und sollten unbedingt beachtet werden. Für Hobbygärtner und Profis gilt: Wer sich unsicher ist, sollte auf die Expertise eines Fachbetriebes zurückgreifen. Garten Ochsenfarth aus Hagen bietet professionelle Schnittdienstleistungen an und sorgt dafür, dass Gehölze vital bleiben und ihre ästhetische Wirkung entfalten.
Geben Sie Ihren Sträuchern und Bäumen durch einen fachkundigen Gehölzschnitt die beste Grundlage für gesundes Wachstum – Ihr Garten wird es Ihnen danken.